

Artikelnummer: 01-002-004
Die Hollandöse ist ein Halter mit Öse in schwerer Ausführung zur nachträglichen Montage an der abnehmbaren oder starren Anhängerzugvorrichtung (Kugelkopf-Stange) für das Abreißseil.
Der Karabiner des Abreißseils kann direkt an der Öse befestigt werden. (z.B. Art.-Nr. 01-001-003)
Pflicht u.a. in den Niederlanden.
Gewicht: 0,72 kg
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Halter mit Öse für das Abreißseil zur nachträglichen Montage an der abnehmbaren oder starren Anhängerkupplung (Kugelkopf-Stange).
Öse in breiter V-Form zum Durchführen des Federhakens oder der Abreißseil-Schlaufe durch Zurückschieben des Schließbolzens.
Die Sicherungsschelle mit Öse wird auf die Anhängerzugvorrichtung des Zugfahrzeuges montiert.
Abreißseile mit Karabiner (wie (z.B. Art.-Nr. 01-001-003) können mit dem Karabiner des Abreißseils auch direkt an der Öse befestigt werden.
Ein Karabiner nach DIN 5299 erlaubt im Gegensatz zu dem meist in Serie verbautem offenen Federhaken das direkte Einklinken in die hier angebotene Sicherungsschelle "Hollandöse".
Für Wohnwagen ist in den Niederlanden eine so genannte “losbreekreminrichting” sprich auf Deutsch “Losreißeinrichtung” Pflicht. Die Lösung: Eine Hollandöse kaufen.
Wenn keine Öse am Fahrzeug vorhanden ist oder der Federhaken nicht durchpasst, hilft diese nachrüstbare Hollandöse für Abreißseile gebremster Anhänger.
In den Niederlanden ist die Gesetzeslage klarer und strenger als in der EU-Richtlinie formuliert:
Das Kabel (Abreißseil) oder eine Kette müssen hierbei über einen Bügel oder eine Öse fest und direkt mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Dafür sind entweder eigene Vorrichtungen vom Fahrzeughersteller montiert oder vom Halter nachzurüsten.
Unter Campern tragen diese Einrichtungen auch den flapsigen Namen “Holland-Öse”.
Nach EU-Richtlinie 71/320/EWG, M7 hört sich der Passus wie folgt an:
2.2.2.9 – Die Bremsanlagen müssen so beschaffen sein, daß beim Abreißen der Verbindungseinrichtung während der Fahrt der Anhänger selbsttätig gebremst wird.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger, deren Gesamtmasse 1,5 t nicht übersteigt, vorausgesetzt, daß diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtung eine Sicherungsverbindung aufweisen (Kette, Seil usw.), die bei Bruch der Verbindungseinrichtung verhindert, daß die Anhängerdeichsel den Boden berührt, und die dem Anhänger noch eine gewisse Führung gibt.
Nach Einschätzung von Experten des Rechts, unter anderem des ADAC, liegen die in den Niederlanden und der Schweiz festgesetzten Reglungen nicht über den Anforderungen des Wiener Übereinkommens und somit sind daher auch von ausländischen Verkehrsteilnehmern zu beachten.
Diese Sicherheits-Schelle "Hollandöse" versetzt Sie also in die Lage, den strengeren Regeln der Niederländer zu genügen und hohe Bußgelder zu vermeiden, auch wenn Ihr Fahrzeug zuvor ab Werk nicht mit einer Öse für das Abreißseil Ihres Wohnwagens ausgestattet war.
Die dortige Polizei beschreibt nämlich selbst den abnehmbaren Kugelhals als ein fest mit dem Auto verbundenes Bauteil.
(Bildrechte und weiterführende Hinweise zur Niederländischen Gesetzgebung mit freundlicher Genehmigung von Caravan en de Wet)
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19.04.2019
Super Hollandöse
Die Nachrüstung geht schnell und sie macht einen sehr hochwertigen und stabilen Eindruck. Der Sommer kann kommen.